Um zur Ausbildung als Gymnasiallehrperson zugelassen zu werden, soll künftig kein Universitäts-Master mehr nötig sein. Ein Fachhochschul-Master in einem MAR-Fach (z.B. Informatik, Chemie, Sport) sowie Zusatzleistungen an der Universität sollen reichen. Auf Primar- und Sekundarstufe I soll neu eine Berufsmaturität ohne Prüfung in allgemeinbildenden Fächern, dafür mit Zusatzleistungen genügen. Für die Ausbildung als Primarlehrperson sollen Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik definitiv zugelassen werden. Das schlägt die EDK in ihrer Anhörung zur Revision der Lehrdiplome vom 5. Februar 2018 vor. Ziel ist eine Zusammenführung mehrerer Rechtstexte und eine formale Bereinigung vor dem Hintergrund des neuen Hochschulgesetzes 2011. Die Anhörungsfrist dauert bis zum 30. Juni 2018. (übernommen von http://www.vsg-sspes.ch)
Archiv für den Monat: Februar 2018
Hilfe bei Steuerabzügen 2017
Liebe TKMS-Mitglieder und Zugewandte
Mithilfe des folgenden (von der Steuerverwaltung abgesegneten) Schreibens könnt ihr auch für 2017 wieder alle euch zustehenden Abzüge bei den Steuern geltend machen. Es hilft Mittelschullehrpersonen besonders beim Ausfüllen von Formular 4.2 („Berufsauslagen“) der Steuererklärung.
Viel Erfolg!
Präsentation von Peter Hofmann
Wer an der Jahrestagung 2017 anwesend war, konnte sicher viel von der Präsentation Peter Hofmanns profitieren. Um das (zumindest teilweise) auch anderen TKMS-Mitgliedern zu ermöglichen, findet sich die damalige Präsentation weiter unten.
Bitte bei einer allfälligen Weiterverwendung die Urheberrechte beachten.
Protokoll Vorstandssitzung 25.01.2018
Das Protokoll der Vorstandssitzung vom 25.01.2018 ist auf der Seite Protokolle abrufbar.