Um zur Ausbildung als Gymnasiallehrperson zugelassen zu werden, soll künftig kein Universitäts-Master mehr nötig sein. Ein Fachhochschul-Master in einem MAR-Fach (z.B. Informatik, Chemie, Sport) sowie Zusatzleistungen an der Universität sollen reichen. Auf Primar- und Sekundarstufe I soll neu eine Berufsmaturität ohne Prüfung in allgemeinbildenden Fächern, dafür mit Zusatzleistungen genügen. Für die Ausbildung als Primarlehrperson sollen Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik definitiv zugelassen werden. Das schlägt die EDK in ihrer Anhörung zur Revision der Lehrdiplome vom 5. Februar 2018 vor. Ziel ist eine Zusammenführung mehrerer Rechtstexte und eine formale Bereinigung vor dem Hintergrund des neuen Hochschulgesetzes 2011. Die Anhörungsfrist dauert bis zum 30. Juni 2018. (übernommen von http://www.vsg-sspes.ch)