Einladung zur Jahrestagung am 10.02.2020

Liebe TKMS-Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen

Gerne erinnern wir Sie daran, dass am Montag, 10.02.2020 an der Kantonsschule Frauenfeld (Aula) unsere Jahrestagung stattfinden wird.

Benjamin Bosshard, Leiter der Arbeitsgruppe «Digitalisierung» der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ), wird uns die Resultate der von der EKKJ in Auftrag gegebenen Studie «always on – Wie Jugendliche das ständige Online-Sein erleben» vorstellen. Daneben warten wichtige Vereinsgeschäfte wie die Wahl des Vorstands oder eine Diskussion zur Aufnahmeprüfung und nicht zuletzt ein Apéro auf Sie.

Die Veranstaltung soll auch ein Ort sein, an dem sich die Mittelschullehrpersonen sowie weitere an der Mittelschule interessierte Personen austauschen können.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Einladungsbroschüre unten.

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen!
Der TKMS-Vorstand

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Anhörung zum Bericht „Zukunft der gymnasialen Maturität“

Der folgende Text wurde von der Homepage des VSG übernommen. Einzelheiten finden Sie hier: https://vsg-sspes.ch/publikationen/vernehmlassungsantworten/

Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG) dankt der EDK, dem SBFI und der Steuergruppe für den sorgfältigen und ausgewogenen Bericht, der eine gute Grundlage für die künftige Arbeit bildet. Der VSG dankt insbesondere auch dafür, dass die Betroffenen von Beginn an in den Prozess einbezogen wurden. Der VSG ist grundsätzlich mit den Aussagen und der Stossrichtung des Berichts einverstanden und hält die aufgezeigten Handlungsfelder für richtig. Die Erkenntnisse decken sich sehr gut mit den Eckwerten des VSG zu einer allfälligen Revision von MAR (verabschiedet im März 2019) und RLP (verabschiedet im September 2018). In diesen Papieren sind folgende Hauptforderungen des VSG formuliert: 

  • Der Artikel 5 des MAR ist im Kern zu belassen und als Referenzpunkt zu verwenden.
  • Der RLP ist differenziert und im Hinblick auf das allenfalls angepasste MAR zu überarbeiten.
  • Der Fächerkanon, die Wahlmöglichkeiten, die Gewichtung und Verteilung der Fächeranteile und die Bestehensnormen sind koordiniert zu überdenken.
  • Lehrfreiheit und Möglichkeit für Innovationen sind unbedingt zu gewährleisten.
  • Die bewährte Autonomie der Kantone und Schulen ist zu bewahren.
  • Alle Betroffenen sind einzubeziehen.
  • Für den ganzen Prozess sind genügend Zeit und Ressourcen einzuplanen.