Einladung zur Jahrestagung am 13.02.2019

Liebe TKMS-Mitglieder

Gerne erinnern wir Sie daran, dass am Mittwoch, 13.02.2019 an der Kantonsschule Romanshorn (Aula) unsere Jahrestagung stattfinden wird. Es warten ein spannendes Podiumsgespräch mit den Rektoren aller Thurgauer Kantonsschulen zur Stellung des Gymnasiums im Thurgau, wichtige Vereinsgeschäfte wie die Wahl von Vorstand und Delegierten und nicht zuletzt ein Apéro auf Sie. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Einladungsbroschüre unten.

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen!
Der TKMS-Vorstand

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Worst-Case-Szenarien

Auch wenn sie aus Thurgauer Sicht momentan (zum Glück) ein unrealistisches
Worst-Case-Szenario ist, zeigt die Situation unserer Berufskollegen in den USA auf, wie wichtig ein hoher Organisationsgrad in der Lehrerschaft plötzlich werden kann.

Wer mehr erfahren will, dem sei die Quelle des Zitats weiter unten zur Lektüre empfohlen (http://time.com/longform/teaching-in-america/). Der erste Abschnitt dieses TIME-Artikels vom 13.9.2018 ist fast schon niederschmetternd:

Hope Brown can make $60 donating plasma from her blood cells twice in one week, and a little more if she sells some of her clothes at a consignment store. It’s usually just enough to cover an electric bill or a car payment. This financial juggling is now a part of her everyday life—something she never expected almost two decades ago when she earned a master’s degree in secondary education and became a high school history teacher. Brown often works from 5 a.m. to 4 p.m. at her school in Versailles, Ky., then goes to a second job manning the metal detectors and wrangling rowdy guests at Lexington’s Rupp Arena to supplement her $55,000 annual salary. With her husband, she also runs a historical tour company for extra money.

 

Immer weniger Unterrichtszeit am Gymnasium

Das Gymnasium leidet unter dem kontinuierlichen Entzug von Unterrichtszeit

Eine Studie des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer ergibt, dass die Unterrichtszeit an den Schweizer Gymnasien in den letzten 30 Jahren trotz zunehmender Aufgaben teilweise massiv gesunken ist.

Dr. Lucius Hartmann, Vizepräsident des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, weist in einer Studie nach, dass die Unterrichtszeit seit der Einführung des Maturitätsanerkennungsreglements Ende der 90er Jahre an den Gymnasien je nach Kanton um bis zu 10% gesunken ist. Zudem gibt es markante Unterschiede bei der Unterrichtszeit zwischen den Kantonen. Die Unterrichtsziele, auf die sich die Universitäten abstützen, sind jedoch gleich geblieben.

Der VSG ist überzeugt, dass der Unterricht an den Gymnasien nach wie vor von hoher Qualität ist, dass jedoch die Zeit fehlt für die notwendige Vertiefung des Unterrichtsstoffs und die nachhaltige Aneignung der von Hochschulen und Gesellschaft verlangten Kompetenzen.

Die Politik ist gefordert, den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten die notwendige Unterrichtszeit zur Verfügung zu stellen. Für zusätzliche Bildungsziele wie zum Beispiel im Fach Informatik ist zusätzliche Unterrichtszeit erforderlich.

Die Studie finden Sie unter: Lucius Hartmann, Studie Unterrichtszeit am Gymnasium 2000-2017. (Übernommen von http://www.vsg-sspes.ch)

Weiterhin “Politverbot” für GymnasiallehrerInnen im Aargau

Aargauer Kantonsangestellte wie Mittelschullehrer und Polizisten können gemäss Kantonsverfassung nicht in den Grossen Rat gewählt werden. Das Parlament will wie der Regierungsrat daran nicht rütteln.

Der Grosse Rat lehnte nach langer Diskussion ein Postulat zur Lockerung der geltenden Regelung mit 72 zu 62 Stimmen ab. Der Regierungsrat muss nun nicht prüfen, ob sich Kantonsangestellte künftig ins Parlament wählen lassen können.

Das “Politverbot” für Kantonsangestellte war in der Vergangenheit im Aargau wiederholt diskutiert worden. Die geltende, strenge Regelung wurde jeweils bestätigt.

Die Verweigerung des passiven Wahlrechtes sei ein wesentlicher Eingriff in die politischen Rechte, heisst es im abgelehnten Postulat aus den Reihen von CVP, BDP, SP, Grüne, GLP und EVP.

Der Regierungsrat sollte dazu aufgefordert worden, die Wählbarkeit von Personen in den Grossen Rat zu prüfen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Kantons stehen. Auch Lehrpersonen an kantonalen Schulen und Kantonspolizisten sollten in den Grossen Rat gewählt werden können.

Gegen Vermischung

Gegen das Anliegen sprachen sich die Fraktionen FDP und SVP aus. Es gehe um die Vermeidung von Interessen- und Loyalitätskonflikten, hielt die FDP fest. Immer mehr Funktionen würden heute klar getrennt, um eine Vermischung von Kompetenzen zu verhindern. Nach Ansicht der SVP muss verhindert werden, dass es künftig noch mehr Interessenskonflikte gibt.

Die SP argumentierte, dass passive Wahlrecht sei in der Demokratie wichtig. Es brauche eine gerechte Lösung. Es gebe keine übermässige Machtfülle, wenn ein Lehrer oder Polizist seine Interessen im Grossen Rat vertrete. Alle Grossräte seien letztlich Interessenvertreter.

Aargau kennt strenge Regeln

Die Kantonsverfassung legt fest, dass dem Grossen Rat nicht angehören kann, wer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kantonalen Rechts steht. Ausnahmen sind in einem Gesetz geregelt. So sind die Lehrkräfte der Volksschule von der sogenannten Unvereinbarkeit ausgenommen.

Volksschullehrpersonen sind Gemeindeangestellte. Sie sind nicht dem Regierungsrat unterstellt. Diese unterschiedlichen Spielregeln für Lehrpersonen verstossen gemäss Regierungsrat nicht gegen die in der Bundesverfassung verankerte Gewährleistung der politischen Rechte.

Es solle vermieden werden, dass Staatsangestellte ihre eigene Amtsführung sowie diejenige ihrer Vorgesetzten kontrollieren könnten. In einem solchen Fall würde die formelle Hierarchie gemäss Regierungsrat “faktisch auf den Kopf gestellt”.

Die bisherige Aargauer Regelung sei sinnvoll, sagte Regierungsrat Urs Hofmann (SP). Auf Bundesebene gebe es noch strengere Regelungen. So dürfe kein Grenzwächter Mitglied des Nationalrats sein.

(aus: Aargauer Zeitung vom 6.3.2018, https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/aargauer-parlament-haelt-an-politverbot-fuer-staatsangestellte-fest-132288092

Zulassung zur Lehrerausbildung soll einfacher werden

Um zur Ausbildung als Gymnasiallehrperson zugelassen zu werden, soll künftig kein Universitäts-Master mehr nötig sein. Ein Fachhochschul-Master in einem MAR-Fach (z.B. Informatik, Chemie, Sport) sowie Zusatzleistungen an der Universität sollen reichen. Auf Primar- und Sekundarstufe I soll neu eine Berufsmaturität ohne Prüfung in allgemeinbildenden Fächern, dafür mit Zusatzleistungen genügen. Für die Ausbildung als Primarlehrperson sollen Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik definitiv zugelassen werden. Das schlägt die EDK in ihrer Anhörung zur Revision der Lehrdiplome vom 5. Februar 2018 vor. Ziel ist eine Zusammenführung mehrerer Rechtstexte und eine formale Bereinigung vor dem Hintergrund des neuen Hochschulgesetzes 2011. Die Anhörungsfrist dauert bis zum 30. Juni 2018. (übernommen von http://www.vsg-sspes.ch)

Präsentation von Peter Hofmann

Wer an der Jahrestagung 2017 anwesend war, konnte sicher viel von der Präsentation Peter Hofmanns profitieren. Um das (zumindest teilweise) auch anderen TKMS-Mitgliedern zu ermöglichen, findet sich die damalige Präsentation weiter unten.

Bitte bei einer allfälligen Weiterverwendung die Urheberrechte beachten.

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